
Die Ortskirchensteuer beträgt 10% der Grundsteuermessbeträge auf die bebauten und unbebauten Grundstücke.
Beträge bis einschließlich 1,50 € werden nicht erhoben.
Die Veranlagung und Erhebung der Ortskirchensteuer erfolgt durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern.
Rechenbeispiele: |
Ortskirchensteuer |
|---|---|
Eigentumswohnung KL-Einsiedlerhof, 1-Zi-App. |
1,63 € |
Einfamilienhaus in KL-Erlenbach |
8,00 € |
Zweifamilienhaus in KL-Erlenbach |
14,47 € |
Eigentumswohnung in KL-Innenstadt |
5,92 € |
Einfamilienhaus KL-Stadt |
7,82 € |
Zweifamilienhaus KL-Stadt |
11,63 € |
Mietwohngrundstück KL-Innenstadt |
19,89 € |
gemischt genutztes Grundstück in KL-Stadt |
20,56 € |
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