Kirchen in Kaiserslautern

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Die Ortskirchensteuerbeträge

Die Ortskirchensteuer beträgt 10% der Grundsteuermessbeträge auf die bebauten und unbebauten Grundstücke.

Beträge bis einschließlich 1,50 € werden nicht erhoben.

Die Veranlagung und Erhebung der Ortskirchensteuer erfolgt durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern.

Rechenbeispiele:

Ortskirchensteuer
in € pro Jahr:

Eigentumswohnung KL-Einsiedlerhof, 1-Zi-App.

1,63 €

Einfamilienhaus in KL-Erlenbach

8,00 €

Zweifamilienhaus in KL-Erlenbach

14,47 €

Eigentumswohnung in KL-Innenstadt

5,92 €

Einfamilienhaus KL-Stadt

7,82 €

Zweifamilienhaus KL-Stadt

11,63 €

Mietwohngrundstück KL-Innenstadt

19,89 €

gemischt genutztes Grundstück in KL-Stadt

20,56 €