Die Ortskirchensteuerbeträge
Die Ortskirchensteuer beträgt 10% der Grundsteuermessbeträge auf die bebauten und unbebauten Grundstücke.
Beträge bis einschließlich 1,50 € werden nicht erhoben.
Die Veranlagung und Erhebung der Ortskirchensteuer erfolgt durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern.
Rechenbeispiele:
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Ortskirchensteuer
in € pro Jahr:
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Eigentumswohnung KL-Einsiedlerhof, 1-Zi-App.
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1,63 €
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Einfamilienhaus in KL-Erlenbach
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8,00 €
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Zweifamilienhaus in KL-Erlenbach
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14,47 €
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Eigentumswohnung in KL-Innenstadt
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5,92 €
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Einfamilienhaus KL-Stadt
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7,82 €
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Zweifamilienhaus KL-Stadt
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11,63 €
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Mietwohngrundstück KL-Innenstadt
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19,89 €
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gemischt genutztes Grundstück in KL-Stadt
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20,56 €
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